Jedes im Auftrag eines Auftraggebers auszuarbeitendes Gutachten ist eine individuell ausgearbeitete Expertise zu den spezifischen Fragestellungen eines Objekts.
Die Kosten eines Gutachtens richten sich daher in der Regel
Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet.
Aber es muss nicht immer gleich ein qualifiziertes Gutachten sein. Auch fachlich qualifizierte Einschätzungen einer Sachlage können helfen, sich eine Meinung zu bilden oder das Risiko einer streitigen Auseinandersetzung abzuschätzen.
Eine schriftliche Angebotsstellung der Abrechnungspreise als Einheitspreise ist obligatorisch.
Hinweise:
Wenn ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, besteht für den Auftraggeber eines Gutachtens das Werkvertragsrecht sowie eine vertragliche Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, dass der Auftraggeber alles einschlägige Material zur Verfügung stellt, alle Informationen weitergibt, die von Bedeutung sind oder sein können, jede erforderliche Besichtigung ermöglicht, alle notwendigen Untersuchungen durchführen lässt, alles unterlässt, den Sachverständigen einseitig zu beeinflussen.
Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach