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Sachverständigenbüro
Fussbodentechnologie

Hans-Uwe Walter Fußboden-Sachverständiger
Berufssachverständiger

Sachgebiet Estrich-Fussböden
+49 (0) 7172 / 911 34 43

Fachaufsätze

Sind Aufschüsselungen eines neu verlegten Zementestrichs Mängel?

Sind Aufschüsselungen eines neu verlegten Zementestrichs Mängel?

© H.-U Walter, WALTER CONSULT Sachverständigenbüro Fußbodentechnologie; o2-2oo3,  
Überarbeitete Fassung o9-2o16

Allen die sich mit der Verlegung von Estrichen, insbesondere von zementgebundenen, beschäftigen, sind mit dem Problem wohl vertraut: der Estrich - noch nicht mit einem Oberbelag versehen - hebt sich im Randbereich oder den Ecken ab. Die Estrichfläche, vor wenigen Tagen normgerecht im Sinne der DIN 18202 Teil 5, Tab. 3 (Ebenheitstoleranz) hergestellt, verformt sich. Die Fläche verwölbt sich konkav. Er "schüsselt" auf.  

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Anhydrit-Fließestriche - Schleifen der Oberflächen

Das Schleifen der Estrichoberfläche eines neu verlegten / neu hergestellten Calziumsulfat-Fließestrichs (CsFE), neue Normbezeichnung CAF, gehört zum Leistungsumfang der Estricharbeiten.

© H.-U Walter, WALTER CONSULT Sachverständigenbüro Fußbodentechnologie; o4-2oo4,  
Überarbeitete Fassung 12-2o16

Über das Schleifen von Calziumsulfat-Fließestrichoberflächen wird seit ca. zwei Jahrzehnten sowohl in der Fachwelt als auch bei Experten (Sachverständigen) eine teilweise heftige, sehr streitige Auseinandersetzung geführt. 
Hintergrund der Auseinandersetzungen ist, dass sich auf Anhydrit-Fließestrichoberflächen (CsFE-Oberflächen) nach der Estrichverlegung eine mehr oder minder dick ausgeprägte Schicht ausbildet. 

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Gebäudeklima

Herstellung eines des die Trocknung begünstigenden Gebäudeklimas ist Sache des Bauherrn

© H.-U Walter, WALTER CONSULT Sachverständigenbüro Fußbodentechnologie; o4-2oo4,  
Überarbeitete Fassung 12-2o16

Der sehr informative Bericht über die labormäßige Prüfung das Austrocknungsverhalten von CsFE ist mit der Überschrift versehen "Verarbeiter muss Lüften und Anschleifen" Dieser (?redaktionellen?) Überschrift muss zum Teil widersprochen werden.

Der in der Überschrift enthaltenen Aussage, wonach der Verarbeiter "für das Lüften", und indirekt für die Trocknungscharakteristik (Trocknungszeit) eines verlegten Estrichs verantwortlich zeichnet, muss explizit und mit Entschiedenheit entgegengetreten werden!

Es ist keinesfalls Angelegenheit eines Estrichfachbetriebs, für eine Belüftung der mit einem neuen Estrich versehenen Gebäude-Bodenflächen zu sorgen, noch gehört es zu seinen vertraglichen Nebenpflichten bzw. Obliegenheitspflichten für ein (verlegetechnisch) ordnungsgemäßes Raumklima (Temperaturen > 5°C, Baustelle ggf. beheizt, Objekt gegen Zugluft geschützt etc.) zu sorgen.

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Oberflächenfestigkeit von Estrich

Falschgutachten führt zu finanziellem Schaden

Bewertungsgrundsätze bei der Prüfung der Oberflächenhaftzugfestigkeit schwimmender Estriche

 © H.-U Walter, WALTER CONSULT Sachverständigenbüro Fußbodentechnologie; [11-2oo8]  

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Abdichtung unter keramischen Fliesen

Abdichtung unter keramischen Fliesen
- Verbundabdichtung -
- unwirksame Ausführung der Abdichtungsebene

 © H.-U Walter, WALTER CONSULT Sachverständigenbüro Fußbodentechnologie;  [ET (o8-2o1o)]

Nach der Musterbauordnung (MBO), die in die Landesbauordnungen übernommen wurden, heißt es:
(…) § 14 LBO BW, Abs. 2 :
"Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, daß durch Wasser, Feuchtigkeit (…) sowie andere chemische, physikalische (…) Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen bei sachgerechtem Gebrauch nicht entstehen." 

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Prüfung und Prüfmethodik zur Feststellung der Belegereife von Estrich

Prüfung und Prüfmethodik zur Feststellung der Belegereife von Estrich    
© H.-U Walter, Walter Consult Sachverständigenbüro Fußbodentechnologie, [ET 179, o2-2o14];

 

Die Prüfung, als auch die Prüfmethodik zur Feststellung der Belegereife von Unterlags-Estrichen zur  Aufnahme von Bodenbelägen, sowie dessen Grenzwert der Belegereife eignet sich nicht für ideologische Grabenkämpfe! (…) (…) dieses Thema ist zu brisant, auch zu sensibel und zu komplex als daß es sich für ideologische Grabenkriege eignete.

Die Prüfung, als auch die Prüfmethodik, sowie die Bewertungskriterien zur Feststellung der Belegereife eines Estrichs zur Aufnahme von Bodenbelägen mit mineralischen Bindemitteln sind kein Selbstzweck. Die diesbezüglichen technischen Definitionen dienen nicht nur dazu, daß der AN Bodenbelagsarbeiten seinen ihm übertragenen Auftrag ordnungsgemäß und mangelfrei erbringt, respektive mangelfrei erbringen kann. Sie dienen für den AN Bodenbelag auch dazu, daß in Streitfällen eine technische verbindliche Vorgabe vorliegt, welche Prüfung der Belegereife für Ihn zu einem haftungsbefreienden Tatbestand führt.

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Estricharbeiten & Leistungserklärung zur Qualität von Estrichen

Estrichlegerbetriebe im Spannungsfeld der BauPVO und der Estrich-Normen zur Deklaration von Eigenschaften des Estrichs (Leistungserklärung)

© H.-U Walter, Walter Consult Sachverständigenbüro Fußbodentechnologie; [Stand 1o-2o16]

 

Estrichverlegende Betriebe haben aufgrund gesetzlicher Regelungen , ab 1.7.2o13 nach der BauPVO], in Verbindung mit den entsprechenden einschlägigen TechnikNormen eine Verpflichtung zur Deklaration der Eigenschaften gem. DIN 13 813) der von ihnen hergestellten Estriche. Dies bezieht sich zunächst auf die Deklaration der in DIN EN 13 813 definierten (geforderten) Angaben an die mechanischen Kennwerte des Estrichmörtels, resp. des Estrichs, unabhängig von dessen Bindemittel.
Für die technische Betrachtung in diesem Aufsatz sollen nur diejenigen Bindemittel gedanklich einbezogen sein, welche als mineralische Bindemittel zur Auslösung der Hydratation Wasser benötigen, welches, als Überschußwasser, im Rahmen des Erreichens der Belegereife vor der Belegung mit Ober-belägen wieder aus der ausgehärtetem Estrichmatrix entweichen muß.
Da mineralische Spachtelmassen per Definition Teil der Estriche sind, gilt für diese Produkte sinngemäß das gleiche.

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Zum Abriß von elastischen Verfugungen an aufgehenden Bauteilen mit starren Belägen (...)

Anlaß der streitigen Auseinandersetzungen

Die Ausführung von elastischen Fugenverschlüssen im Wohnungsbau, Bürogebäuden o. g. Bauwerke führt sehr oft zur streitigen Auseinandersetzung zwischen den Auftraggebern und deren Baulei-tungen, sowie den beteiligten, ausführenden Unternehmern der Oberbelags-, bzw. Estrich-arbeiten.

Der Grund der Auseinandersetzungen sind die auftretenden Abrisse des elastischen Fugenmaterials im Bereich der Boden-/ Wandanschlußfuge von mit starren Belägen versehenen Fußböden.

Betroffen davon sind hauptsächlich (fast ausschließlich) Oberbeläge, die auf schwimmenden Zementestrichen hergestellt wurden.

Diese Abrisse treten, je nach Ursache, kurze Zeit nach der Abnahme, regelmäßig aber ca. zwei bis drei Jahren nach Fertigstellung und Abnahme der Oberbelagsarbeiten auf. Die Ursachen dieser Abrisse sind vielfältig und bedürfen im Einzelfall einer Sachverständigen Untersuchung.

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Ist die DIN 18202 für Toleranzen allumfassend vollständig?

Deckt die DIN 18 202 [Toleranzen im Hochbau] alle bautechnischen Konstellationen für die Regelung von Toleranzen ab?

Für die Ausführung von Bauleistungen wird, im Allgemeinen, abgesehen von speziellen Bauaufgaben wie sie bspw. Industrieböden bzw. deren Oberflächen insbesondere von Hochregallager darstellen, auf die Regelungen nach der DIN 18 202 bei Abweichungen im Zuge der Bauausführung zurückgegriffen. Dabei muß im Alltag (eines Sachverständigen) festgestellt werden, daß die TechnikNorm Regelungslücken aufweist. Die die kooperative Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke, insbesondere solche, die nacheinander Folgen, teilweise erheblich stören können.

Zum Fachaufsatz Teil 1 ..

        Fachaufsatz Teil 2 ...

        Fachaufsatz Teil 3